Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Steuerlotse ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.steuerlotse-rente.de. Sie wurde am 26.05.2021 erstellt.


Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Service wurde neu entwickelt. Ein Test zur Überprüfung der Barrierefreiheit wird derzeit durchgeführt. Wir veröffentlichen die Testergebnisse an dieser Stelle, sobald sie vorliegen. Der Steuerlotse wird außerdem in den kommenden Wochen kontinuierlich auf Basis der Testergebnisse und der Rückmeldung der Nutzer:innen weiterentwickelt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Downloads: Die PDF-Datei zur Vorbereitung ist zurzeit nicht barrierefrei. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, alle PDF-Dateien in den kommenden Wochen barrierefrei anzubieten.
  • Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln nicht den Zweck. Dieses Problem wird beim nächst größeren Update von Formularen optimiert.
  • Mit der Nur-Text-Vergrößerung im Browser kann der Text nicht auf 200 Prozent vergrößert werden. Jedoch kann mit der Zoom-Funktion des Browsers das gesamte Layout proportional zur Schriftgröße problemlos vergrößert werden.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. kontakt@steuerlotse-rente.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetzbei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de